von Sarah Giebmanns
Ab dem 13.12.2024 gilt die neue Produktsicherheitsverordnung der EU, auch als General Product Safety Regulation (GPSR) bekannt und bringt Veränderungen im allgemeinen Produktsicherheitsrecht mit sich. Händler, Hersteller und Importeure müssen dringend und rechtzeitig handeln, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte, also Waren, die für Verbraucher bestimmt sind und macht keinen Unterschied zwischen B2B und B2C.
Was müssen Hersteller, Händler und Importeure wissen?
Die GPSR ist verpflichtend für alle Händler und Hersteller, die innerhalb der EU verkaufen, auch Händler und Hersteller außerhalb der EU, die hier marktbegleitend sind.
- Hersteller: Wer ein Produkt herstellt, verändert oder unter eigener Marke verkauft, muss die Sicherheitsanforderungen der GPSR erfüllen, eine Risikoanalyse durchführen und diese dokumentieren. Bei Waren aus dem EU-Ausland müssen neben den Herstellerdaten auch die Angaben einer in der EU ansässigen verantwortlichen Person gemacht werden.
- Händler: Sie dürfen nur Produkte verkaufen, die den neuen Anforderungen entsprechen, und sind dafür verantwortlich, dass alle relevanten Informationen bereitgestellt werden.
- Importeure: Wenn ein Produkt aus einem Land außerhalb der EU stammt, müssen Importeure sicherstellen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden und dass eine verantwortliche Person in der EU benannt ist.
Was gibt es zu beachten?
- Nachverfolgbarkeit: Nachverfolgbarkeit der Produkte muss garantiert sein. Wann und wo wurde der Artikel hergestellt und zu welchem Zeitpunkt ist er in den Markt eingeführt worden. Ein EAN-Code reicht nicht aus!
- Herstellerangaben: Name der Firma, Firmenadresse, Verantwortlicher jetzt neu zusätzlich E-Mail-Adresse oder Link zur Website.
- Warnhinweise: Warnhinweise müssen in verschiedenen Sprachen dargestellt werden, je nachdem in welchen Ländern Sie Ihre Produkte vertreiben. Sicherheits- und Warnhinweise können als Text oder Piktogramm zur Verfügung gestellt werden.
- Sicherheitsbewertung: Gefahrenidentifikation und eine Risikoanalyse, Risikobewertung und Risikoreduzierung und Dokumentation müssen laufen überprüft werden.
- Produktbilder und Produktbezeichnungen: Jedes Produkt benötigt eine Abbildung (Produktfoto oder schematische Darstellung) und eine eindeutige Produktbezeichnung.
- Importwaren: Für Importware müssen sowohl das Herstellerunternehmen als auch die verantwortliche Person benannt werden.
Diese Produkte sind von der GPSR betroffen
- Spielzeug und Babyartikel
- Elektronische Geräte (z. B. Haushaltsgeräte)
- Möbel und Haushaltsgegenstände
- Fahrräder, Helme und Sicherheitsausrüstung
- Kleidung, insbesondere für Kinder
- Heimwerkerwerkzeuge und Gartenbedarf
Diese Produkte sind nicht von der GPSR betroffen
- Human- und Tierarzneimittel
- Lebensmittel
- Futtermittel
- lebende Pflanzen und Tiere
- tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
- Pflanzenschutzmittel
- Beförderungsmittel
- Luftfahrzeuge
- Antiquitäten
- Produkte, die vor dem 13.12.2024 angeboten wurden, allerdings müssen die Produkte die aktuellen Anforderungen an das Produktsicherheitsgesetz erfüllen. Außerdem müssen sie vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht worden sein.
Was passiert bei Verstößen
Wer die neuen Vorschriften nicht einhält, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und andere rechtliche Konsequenzen. Besonders im Online-Handel ist das Risiko groß, da schon kleine Fehler wie fehlende Herstellerinformationen abgemahnt werden können.
Unsere Tipps
- Überprüfen Sie jetzt Ihren Onlineshop oder Ihre Listings bei Amazon, eBay, etc.
Achtung: Bei Amazon gelten die Informationspflichten für alle Produkte, also auch dann, wenn sie schon vor dem 13. Dezember 2024 angeboten worden sind. Wenn Amazon feststellt, dass Ihr Angebot gegen die Richtlinien verstößt, etwa durch unzulässige oder fehlerhafte Informationen, kann es entfernt oder deaktiviert werden. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können sogar zur Sperrung Ihres Verkäuferkontos führen. - Lassen Sie sich rechtlich beraten. Wir weisen darauf hin, dass wir als Digitalagentur keine Rechtsberatung anbieten.
- Wichtig ist: Hersteller- und Importeurangaben sowie Warnhinweise müssen gut auffindbar und deutlich erkennbar sein, idealerweise unter einer eigenen Rubrik wie „Produktsicherheit“.
- Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir Sie bei der Umsetzung in Ihrem Onlineshop oder auf Drittanbieterplattformen behilflich sein können.
Falls Sie Fragen zur Umsetzung in Ihrem Shop haben, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Telefonisch sind wir unter der Telefonnummer +49 2151 89335-0 erreichbar oder schicken Sie uns eine Mail an